Der von Ihnen gebuchte Termin wird in unserer Praxis freigehalten. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen, ohne uns darüber rechtzeitig zu informieren, können dadurch erhebliche finanzielle Einbußen durch Ausfallzeiten entstehen. Für diesen Fall wird Ihnen daher eine Honorargebühr für Nichtabsage des Termines in Rechnung gestellt.“